Gasanbieter Deutschland: Der Weg zum liberalen Gasmarkt - die Wahl alternativer Gasanbieter
Um die Diskussion in ihrer Gesamtheit nachvollziehen zu können, muss man sich die einzelnen Etappen der Liberalisierung des Gasmarkts näher ansehen. Warum sollte es ursprünglich überhaupt zu einer Öffnung dieses Markts für alternative Anbieter kommen? Am Anfang stand EU-Recht, die Kommission bestand auf das Aufheben bestehender Monopole, besonders im Bereich der Energieversorgung. Die nationalen Staaten Europas waren angehalten, diese Vorgabe in einem akzeptablen Zeitrahmen umzusetzen. Als Ergebnis dieser Liberalisierung sollte es den Verbrauchern in Zukunft freigestellt sein, völlig frei und ohne zwingende Vorgaben alternativ zwischen den Energieanbietern wählen zu können. Allerdings kamen erst gewerbliche Kunden in den Genuss der Liberalisierung, Privatkunden mussten noch beinahe 10 Jahre auf die Gleichstellung warten, damit sie zumindest einen Anbieter frei wählen zu konnten. Ganz im Gegensatz hierzu entwickelte sich im Stromsektor ein regelrechter Wettbewerb, bei dem die Kunden bereits sehr früh alternative Energieversorger zur Auswahl hatten. Im Gasbereich wurden die Kunden auch später vor allem durch die undurchschaubaren Subventionen mehr gehemmt als ermutigt, sich befreit nach Alternativen zur Gasversorgung umzusehen. Das große Problem, das der Liberalisierung des Gasmarkts in der Praxis entgegenstand, war aber die ungeregelte Netznutzung, d.h. der fehlende freie Netzzugang, da es hierfür lange Zeit keine Regulierungsbehörde gab, welche den Zugriff auf die bestehende Infrastruktur des Gasmarkts unter den Gasanbietern hätte koordinieren können. Zusammenfassend gestaltete sich die Liberalisierung des Gasmarkts in Deutschland äußerst mühsam, womit sich die EU im Jahr 2000 wieder einschaltete und dem Land mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof drohte. Hierzu kam es dann aber letztlich doch nicht, da man der Klage durch die Verbändevereinbarung entgehen konnte. Hierbei verpflichteten sich die bisherigen Grundanbieter des deutschen Gasmarkts zur Öffnung ihrer Netze für andere Gasanbieter in Deutschland. Die hierin vereinbarten Ziele hatten allerdings nur auf dem Papier Bestand. In der Folge kam es im Frühjahr 2003 zur Verabschiedung einer eigenen Novelle für den Gasmarkt, in der die Vorgaben der EU festgehalten waren. Als Konsequenz wurde das bis zu diesem Zeitpunkt bestehende Monopol der Grundanbieter für beendet erklärt, jedoch wurde das so genannte natürliche Monopol der Versorgungsnetze installiert. Hierin wurde festgehalten, dass die Nebeneinanderführung verschiedenster Nutzungsnetze im Strom- und Gassektor nicht zielführend ist. Damit behielten die einstigen Grundversorger volle Kontrolle über die eigenen Nutzungsnetze, die Modalitäten, unter denen alternative Anbieter Zugriff auf die Netze erhalten sollten, blieben weiterhin unklar. Tatsächlich konnten die Betreiber der Nutzungsnetze die Preisgestaltung für alternative Gasanbieter Deutschland unrentabel gestalten, was weithin auch geschah.
Als Konsequenz hierauf wurde die Bundesnetzagentur im Sommer 2005 mit der Beaufsichtigung der Nutzungsnetze der ehemaligen Monopolanbieter des Gasmarkts beauftragt. Ihr obliegt die Überwachung und Regulierung der von den Energiebetreibern festgesetzten und geforderten Preise zur Nutzung der bestehenden Netze. Hiermit sollte dem freien Wettbewerb die Türe geöffnet werden und die seit 1998 angestrebte Liberalisierung des Gasmarkts in Deutschland endlich Realität werden. Doch noch immer hinkt die tatsächliche Umsetzung den Forderungen hinterher. |